BImSchV

Lesen Sie hier zur aktuellen BImSch-Verordnung für Deutschland und was Sie tun müssen

 

Was ist die BImSchV?

Mit dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen, dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – kurz BImSchG, sollen  Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden.

Die Bundesimmissionsschutzverordnung – kurz BImSchV für Feuerungsanlagen, sprich Kamine und Kaminöfen, sorgt dafür, dass Feinstaub, Kohlenmonoxid und andere Schadstoffe nur noch in geringeren Mengen an die Luft abgegeben werden dürfen. Das regeln die Emissionsgrenzwerte dieser Verordnung.

 

Für wen gilt die BImSchV allgemein?

Die (BImSchV) Bundesimmissionsschutzverordnung gilt für alle Feuerungsanlagen ab 4 KW. Grundöfen, offene Kamine, Badeöfen, Backöfen und Öfen, die vor dem 01. Januar 1950 in Betrieb genommen wurden, fallen aus der Verordnung raus. Ebenfalls gelten für Feuerungsanlagen zur Alleinbeheizung von Häusern, Wohnungen und Betriebsstätten (sprich ohne jegliche Zusatzheizung) Sonderregelungen.

 

Welche Fristen und Grenzen gelten für meinen Kamin oder Ofen?

Die Frist für Ihre Einzelfallprüfung ist bereits abgelaufen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Schornsteinfeger auseinander.

Stichtag ist der 31.12.2024

Ab diesem Datum gelten folgende Grenzwerte für Kaminöfen, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 22.03.2010 in Betrieb gegangen sind: Maximal 4,0 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas. Maximal 0,15 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas.

Alles Ok! Solange der Ofen die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte einhält.