BImSchV

Lesen Sie hier zur aktuellen BImSch-Verordnung für Deutschland und was Sie tun müssen

 

Was ist die BImSchV?

Mit dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen, dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – kurz BImSchG, sollen  Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden.

Die Bundesimmissionsschutzverordnung – kurz BImSchV für Feuerungsanlagen, sprich Kamine und Kaminöfen, sorgt dafür, dass Feinstaub, Kohlenmonoxid und andere Schadstoffe nur noch in geringeren Mengen an die Luft abgegeben werden dürfen. Das regeln die Emissionsgrenzwerte dieser Verordnung.

 

Für wen gilt die BImSchV allgemein?

Die (BImSchV) Bundesimmissionsschutzverordnung gilt für alle Feuerungsanlagen ab 4 KW. Grundöfen, offene Kamine, Badeöfen, Backöfen und Öfen, die vor dem 01. Januar 1950 in Betrieb genommen wurden, fallen aus der Verordnung raus. Ebenfalls gelten für Feuerungsanlagen zur Alleinbeheizung von Häusern, Wohnungen und Betriebsstätten (sprich ohne jegliche Zusatzheizung) Sonderregelungen.

 

Welche Fristen und Grenzen gelten für meinen Kamin oder Ofen?

Die Frist für Ihre Einzelfallprüfung ist bereits abgelaufen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Schornsteinfeger auseinander.

Die Frist für Ihre Einzelfallprüfung ist bereits abgelaufen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Schornsteinfeger auseinander.

Neuere Kamine und Öfenmit Herstellernachweis der Emissionswerte

Machen Sie die TypenprüfungHerstellernachweis mit Emissionswerten vom 01.01.2015

Erfahren Sie hier die Emissionsgrenzennach BImSchV

Hält Ihre Feuerungsanlage die Emissionsgrenzen ein?

Ja? Glückwunsch! Ihre Feuerungsanlage kann weiter durch Sie genutzt werden.


Ältere Kamine und Öfenmit älterem oder ohne Herstellernachweis der Emissionswerte

Nein? Bitte lassen Sie eine Einzelfallprüfung durch Ihren Schornsteinfeger durchführen!

Einzelfallprüfungdurch Ihren Schornsteinfeger

Hält Ihre Feuerungsanlage die Emissionsgenzen ein?

Ja? Glückwunsch! Ihre Feuerungsanlage kann weiter durch Sie genutzt werden.

Nein? Sie haben folgende Möglichkeiten: